Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingung

Der Verkauf/Auftrag zur Lieferung/Reparatur von Heil- und Hilfsmitteln erfolgt aufgrund der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Sanitätshaus Jaspert & Kuhlmann OHG. Diese werden auch Bestandteil aller künftigen Geschäftsbeziehungen, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Preise, Zahlungsmodalitäten, Verzug

  1. Die angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Soweit zwischen Vertragsabschluss und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
  2. Der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Preises wird mit Vertragsschluss und ohne Abzug fällig. Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen.
  3. Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Werkes verpflichtet.
  4. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Es bleibt uns vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zuzustellenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Kunde in Verzug, wenn vereinbart ist, dass die Vergütung zu einem kalendermäßig bestimmten oder bestimmbaren Zeitpunkt gezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens zu diesem Zeitpunkt leistet.
  5. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt,
    • von Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen,
    • von Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen
    • Ersatz für einen von uns nachzuweisenden über den Zinsanspruch hinausgehenden Verzugsschaden zu verlangen und
    • Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften zurückzubehalten bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen oder bis zu einer entsprechenden Sicherheitsleistung.

§ 3 Lieferzeiten und Verzugsfolgen

  1. Die voraussichtlichen Lieferzeiten variieren je nach Produkt bzw. Leistung. Von uns genannte Lieferzeiten und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Wir sind zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.
  3. Führt ein Annahmeverzug des Kunden zu einer Verzögerung der Auslieferung, hat der Käufer der Verkäuferin für die Verzugsdauer die bei einer Spedition üblichen Lagerungskosten zu erstatten.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sanitätshaus Jaspert & Kuhlmann OHG.

§ 5 Gewährleistung/Mängel

  1. Der Käufer/Auftragnehmer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt/Abnahme der Ware der Sanitätshaus Jaspert & Kuhlmann OHG schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben.
  2. Der Käufer/Auftraggeber einer mangelhaften Sache/eines mangelhaften Werkes kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels verlangen.
  3. Die Sanitätshaus Jaspert & Kuhlmann OHG ist in keinem Fall zur Neuherstellung des Werkes verpflichtet. Schlägt die dritte Nachbesserung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu.
  4. Die Sanitätshaus Jaspert & Kuhlmann OHG kann die vom Käufer/Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers/Auftraggeber beschränkt sich in diesem Falle auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann die Sanitätshaus Jaspert & Kuhlmann OHG wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
  5. Liefert die Sanitätshaus Jaspert & Kuhlmann OHG zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer/Auftraggeber die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
  6. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche beträgt bei Neuware zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr.
  7. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung/Abnahme.

§ 6 Haftungsbegrenzung

  1. Die Sanitätshaus Jaspert & Kuhlmann OHG haftet in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der Verkäuferin oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Sanitätshaus Jaspert & Kuhlmann OHG nur nach dem ProdukthaftungsG wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.
  2. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

§ 7 Gesetzliche Krankenkasse

  1. Soweit als Kostenträger eine gesetzliche Krankenkasse in Betracht kommt, ändert dies nichts daran, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Sanitätshaus Jaspert & Kuhlmann OHG zustande kommt. Soweit wir uns dazu bereit erklären, die Abwicklung mit dem Kostenträger zu übernehmen, hat uns der Kunde sämtliche Unterlagen, insbesondere die ärztliche Verordnung und eine etwaige bereits vorhandene Genehmigung/Übernahmeerklärung des Kostenträgers unverzüglich vorzulegen.
  2. Nur wenn und soweit der Kostenträger tatsächlich an uns zahlt, wird der Kunde von der ihm obliegenden Zahlungsverpflichtung befreit.

§ 8 Geschäftsverkehr mit Unternehmen

Ist der Kunde Unternehmer iSd § 14 BGB, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens gelten zusätzlich folgende Regelungen:

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen der Sanitätshaus Jaspert & Kuhlmann OHG und dem Kunden, ohne dass es dafür besonderer Hinweise bedarf.
  2. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das gilt auch für Mängel, die nach einem Nachbesserungsversuch festgestellt werden. Mängel, die nicht als verdeckte Mängel anzusehen sind, sind uns binnen einer Frist von 5 Tagen seit Abnahme der Ware anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind binnen 5 Tagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Ist bis zum Ablauf der Frist die Anzeige nicht an uns abgesandt, gilt die Ware als mangelfrei genehmigt.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestandteile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.